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BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Staatliche Eingriffe in die Religionsausübung der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft als politische Verfolgung - Maßgeblichkeit der pakistanischen Rechtspraxis im Hinblick auf die Strafvorschriften der Sektionen 298 B und ...
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 15.07.1992 - 5 L 23/91
- BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92
Geklärt ist ferner, daß für die Beurteilung der Verfolgungssituation von entscheidender Bedeutung ist, ob die zuständigen pakistanischen Stellen die bestehenden Strafvorschriften ungeachtet ihres Wortlauts in der Rechtspraxis, auf die es maßgeblich ankommt, tatsächlich generell oder doch überwiegend so auslegen und anwenden, daß auch religiöse Verhaltensweisen der Ahmadis im Privatbereich oder im gemeinschaftsinternen Bereich bestraft werden (vgl. die Senatsurteile vom 7. April 1992 - BVerwG 9 C 58.9 1 -und vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 60.89 - BVerwGE 87, 52 [BVerwG 30.10.1990 - 9 C 60/89]). - BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92
Somit besteht auch kein Gegensatz zu der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]). - BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 49.90
Revision - Zulassung der Revision - Divergenz - Rechtsgrundsätzlichkeit
Auszug aus BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92
Somit besteht auch kein Gegensatz zu der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -, der ohnehin eine Revisionszulassung nicht zu begründen vermöchte (Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 49.90 - BVerwGE 85, 295 [BVerwG 13.08.1990 - 9 B 49/90]).